Allgemeine Geschäftsbedingungen Flashinglines Tattoostudio Anschrift:

Bahnhofstraße 4 in 06526 Sangerhausen

1. Vor dem Tattoo-Termin



1.1.Terminsicherung und Anzahlung

  1. 1.1.1. Nachdem mit dem Kunden ein Termin vereinbart wurde, hat der Kunde eine Anzahlung zu leisten. Diese dient als Terminsicherung und wird am Stechtag mit dem Gesamtpreis verrechnet.

Die Anzahlung deckt die Kosten die vor dem Termin geleistete Arbeit, beispielsweise für das Entwerfen des Wunschmotives des Kunden sowie dessen Beratung und Terminierung. Sie dient ebenfalls als Terminausfallgebühr. Die Anzahlung muss spätestens nach 5 Werktagen eingegangen sein, ansonsten verfällt der vereinbarte Termin.


  1. 1.1.2. Es entsteht ein rechtverbindlicher Kaufvertrag, sobald der Entwurf für das zu stechende Motiv in Auftrag gegeben wurde und ein Termin zwischen Tätowierer und Kunde vereinbart wird.


  1. 1.1.3. Absage des Termins

  2. Sollte der Kunden den Termin nicht wahrnehmen können, ist er dazu verpflichtet, dies dem Tätowierer 5 Werktage vor dem Termin schriftlich mitzuteilen, wodurch es möglich ist, die Anzahlung für einen neuen Termin zu verwenden. Andernfalls verfällt die Anzahlung.


  1. Die Verlegung eines Termins ist maximal einmal möglich, danach verfällt die Anzahlung.


  1. Sollte es dem Kunden kurzfristig durch Krankheit nicht möglich sein, den Termin wahrzunehmen, kann durch Vorlegen eines ärztlichen Attests der Termin aus Kulanz verschoben werden, ohne dass die Anzahlung verfällt. Dies gilt nicht für langfristige Attests, wie zum Beispiel nach einem Burn Out, einer OP und ähnliches. Im Falle einer Schwangerschaft kann auch hier die Anzahlung ausgezahlt werden. Wurde bereits ein Entwurf erstellt, verfällt die Anzahlung.


1.2.Der Entwurf


1.2.1. Der Entwurf kann auf Wunsch vor dem Termin gesichtet werden, allerdings erst, nachdem eine Anzahlung geleistet wurde.



 


  1. 1.2.2. Sollten nach Anschauung des Entwurf Änderungswünsche auftreten, werden diese selbstverständlich berücksichtigt.


  1. 1.2.3. Sollten die Änderungswünsche den besprochenen preislichen Rahmen übersteigen, kann ein Mehraufwand über den vereinbarten Endpreis erhoben werden. Im Falle eines Mehraufwands wird dies dem Kunden vor der Änderung mitgeteilt.


1.3.Terminvorbereitung


Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ausgeschlafen, gesund und nüchtern zu dem Tattoo-Termin zu erscheinen. Außerdem sollte vor dem Termin eine gesunde und sättigende Mahlzeit zu sich genommen werden, damit der Kreislauf während dem Tätowieren stabil bleibt.


Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist der Kunde in Eigenverantwortung verpflichtet, sich über die aktuellen Regeln zu informieren und diese beim Termin einzuhalten.


Mindestens einen Tag vor dem Termin sollte der Kunden keinen Alkohol, keine koffeinhaltigen Getränke (z.B. Kaffee, Energydrinks), keine Drogen und keine die Blutgerinnung beeinflussenden Medikamente (wie z.B. Aspirin) konsumieren. Das Solarium oder eine Selbstbräunungscreme sollte eine Woche vor dem Tattoo-Termin nicht besucht / benutzt werden. Auch normales Sonnen sollte aufgrund der Gefahr eines Sonnenbrandes vermieden werden. Außerdem darf kein Cortison oder Antibiotika eingenommen werden.


Der Tätowierer übernimmt keine Haftung im Falle der Berührung der Kleidung/Schuhe/ Tasche des Kunden mit Tattoofarbe, Desinfektionsmittel, Blut o.ä.. Dem Kunden wird empfohlen, bei dem Tattoo-Termin alte und/oder schwarze Kleidung und Schuhe zu tragen.


Sollte der Kunde nicht in der gesundheitlichen/physischen Verfassung sein, den Termin wahrzunehmen und muss aufgrund dessen aufgefordert werden, das Studio zu verlassen, werden ihm die Kosten in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises des Tattoos als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.


2. Während des Tattoo-Termins


2.1.Einverständniserklärung


Der Kunde hat vor dem Tätowierer eine Tattoo-Einverständniserklärung zu unterschreiben. Hierbei verpflichtet sich der Kunde der Richtigkeit seiner Angaben. Der Kunde willigt ebenfalls dem Datenschutz zu.


2.2.Cover-Up


Handelt es sich bei der Tätowierung um ein sog. Cover-Up, kann der Tätowierer nicht dafür garantieren, dass das alte Tattoo sowie direkt nach dem Tätowieren als auch nach der Abheilung zu 100 % nicht mehr zu sehen ist. Außerdem übernimmt der Tätowierer



keine Haftung für die Folgen für eventuelle Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu tätowierten Tattoofarbe als auch für nicht vorhersehbare Reaktionen der Haut.


3. Nach dem Tattoo-Termin


3.1.Pflegeempfehlung


Damit das Tattoo gut anheilt, ist der Kunde dazu aufgerufen, sich an die Pflegeempfehlung des Tätowierers zu halten. Diese Pflegeempfehlung erhält jeder Kunde am Ende des Tattoo-Termins mündlich bzw. schriftlich. Für eine Missachtung der Pflegehinweise wird keine Haftung übernommen.


3.2.Nachstechen


Unter Nachstechen versteht man eine punktuelle Nachbearbeitung zur Behebung kleiner Makel am Tattoo, die durch den Tätowierer entstanden sind, z.B. ein Bruch in einer Linie aufgrund zu geringer Stichtiefe.


Das erste Nachstechen ist kostenfrei (falls notwendig), hierbei muss der Termin zum Nachstechen 8 Wochen oder spätestens 3 Monate nach dem Tattoo-Termin zwischen Tätowierer und Kunden vereinbart werden. Ansonsten ist das Nachstechen kostenpflichtig.


Ebenfalls ist der Nachstich kostenpflichtig, wenn falsche Pflege/Nachsorge vom Kunden vorliegt (falsche Creme verwendet wird oder z.B. die Kruste der frischen Tätowierung abgekratzt wird und somit Farblöscher entstehen).


Kann der Termin zum Nachstechen nicht wahrgenommen werden, gelten die Bestimmungen nach 1.1.3


4. Termine bei Gast-Tätowierern und Piercern


Gastkünstler und Piercer stehen nicht im Angestelltenverhältnis mit dem Flashingslines Tattoostudio. Daher wird für ihre Arbeit keine Haftung seitens des Flashinglines Tattoostudios übernommen.


5. Urheberrecht


Das Urheberrecht liegt sowohl bei jeden Wanna Do als auch bei jedem Entwurf eines Custom Designs bei dem jeweiligen Tätowierer, der dieses/diesen angefertigt hat. Es ist demnach nicht gestattet, diese als allgemeine Vorlagen zu verwenden und sich diese bei anderen Tätowierern stechen zu lassen. Auch durch die Anzahlung erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf das Design.


6. Preis und Bezahlung



   


Der Preis gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv, Aufwendigkeit und Körperstelle. Alle Motive werden auf Stundenbasis abgerechnet. Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt und ausschließlich mit Bargeld, sowie in voller Höhe vorzunehmen. Vereinbarte Endpreise bzw. Sitzungspreise sind in Euro inklusive 19% MwSt.


7. Weitere Bestimmungen


Grundsätzlich werden nur Personen ab erreichen des 18. Lebensjahres tätowiert.


Das Tätowieren von Personen die unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen oder Bluter sind, werden nicht tätowiert.


Es wird das Recht vorbehalten, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen, insbesondere für politische Wunschmotive oder Stilrichtungen, die als Künstler nicht umgesetzt werden können.


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